Besuchsbewilligungen

Wie und wo erhalte ich eine Bewilligung für den Besuch eines/einer Inhaftierten?

Schriftliche Gesuche betreffend Besuchsbewilligung sind an die Kanzlei Straf- und Zwangsmassnahmengericht zu richten (Schützenmattstr. 20, 4009 Basel). Das Gesuch hat den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Telefonnummer des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin sowie den Namen des/der Inhaftierten zu enthalten. Ferner ist zu begründen, welcher Art die Beziehung zum/zur Inhaftierten ist und in welcher Sprache die Unterhaltung geführt wird.