Über das Gericht

Das Strafgericht setzt sich aus zehn Strafgerichtspräsidentinnen und -präsidenten (davon zwei à 50% und einer à 85%), sowie aus 30 Richterinnen und Richtern zusammen. Die Präsidentinnen und Präsidenten führen die einzelnen dem Gericht überwiesenen Verfahren und fungieren in den Verhandlungen als Vorsitzende. Sie rotieren im jährlichen Turnus innerhalb der einzelnen Abteilungen des Strafgerichts.

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber führen das Protokoll in den Gerichtsverhandlungen, wirken bei den Urteilsberatungen mit und redigieren die schriftlichen Urteilsbegründungen.

In den zwei Kanzleien des Strafgerichts werden die einzelnen Fälle vor- und nachbereitet. Die sechs Weibel des Strafgerichts fungieren in erster Linie als Gerichtsdiener und sind daneben für die Eingangskontrolle sowie für den internen und externen Postdienst zuständig.

Für die Führung und Verwaltung des gesamten administrativen und personellen Bereichs des Strafgerichts sind der vorsitzende Präsident und der Verwaltungschef verantwortlich; sie werden dabei vom Sekretariat unterstützt.