Richtlinien für den Besuch von Gerichtsverhandlungen durch Schulklassen (Die Richtlinie für den Besuch von Gerichtsverhandlungen gilt analog auch für andere geleitete Besuchergruppen)

  1. Infolge der immer grösser gewordenen Nachfrage können grundsätzlich nur noch Schulklassen aus dem Kanton Basel-Stadt zum Besuch einer Gerichtsverhandlung zugelassen werden. Schulklassen aus anderen Kantonen bitten wir, sich an die Gerichte im betreffenden Kanton zu wenden.
  2. Lehrpersonen, welche mit einer Schulklasse eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen, sind gebeten, sich im Internet-Verhandlungskalender des Strafgerichts kundig zu machen, welche Verhandlungen vom Datum, vom Inhalt und von der Dauer der Verhandlung her in Frage kommen. Es wird empfohlen, auch ein Ausweichdatum auszuwählen, falls ein Besuch der gewünschten Verhandlung nicht möglich sein sollte.
  3. Spätestens zwei Wochen vor der gewünschten Verhandlung ist eine Anfrage per E-Mail unter Angabe der Fallnummer (SG- / ES-Nummer) durch die Lehrperson an stg.kanzlei@bs.ch erforderlich. Dabei ist der Name der Schule, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, deren Alter sowie eine Telefonnummer zwecks Mitteilung einer eventuellen Absage bzw. Verschiebung der Verhandlung anzugeben.
  4. Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Verhandlung nur in Begleitung der Lehrperson besuchen. Die Gruppe darf insgesamt maximal 20 Personen umfassen, die alle der Lehrperson persönlich bekannt sein müssen.
  5. Am Verhandlungstag muss sich die Schulklasse 20 Minuten vor Beginn der Verhandlung bei der Weibelloge des Strafgerichts einfinden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich auf Verlangen mit einem amtlichen Ausweis zu legitimieren. Danach erfolgt die Sicherheitskontrolle (Metalldetektor).
  6. Rucksäcke, Mappen, Taschen etc. sowie Handys dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Gerichtsverhandlung mitgenommen werden und müssen daher eingeschlossen werden. Wenn möglich kommen Sie ohne die oben erwähnten Gegenstände, Sie erleichtern uns dadurch die Kontrolle. Schreibmaterial darf selbstverständlich in den Gerichtssaal mitgenommen werden.
  7. Essen und Trinken ist im Gerichtsareal und in den Sälen untersagt.
  8. Die begleitende Lehrperson ist für das anständige Betragen der Schulklasse im Gerichtsareal und in den Sälen verantwortlich.