Strafregister

Welche Strafen werden ins Strafregister eingetragen?

Sämtliche wegen Verbrechen oder Vergehen ausgesprochenen Strafen und Massnahmen werden ins Strafregister eingetragen. Ausserdem eingetragen werden Verurteilungen wegen Übertretungen, wenn eine Busse über CHF 5'000.-- ausgesprochen wurde. Nicht eingetragen werden wegen Übertretungen ausgesprochene Bussen von CHF 5'000.-- oder weniger. Gestützt auf kantonale Gesetzesbestimmungen ergangene Bussen werden ebenfalls nicht in das eidgenössische Strafregister eingetragen.

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Wann wird meine Strafe aus dem Strafregister entfernt?

  • Freiheitsstrafen von 5 Jahren und mehr: Nach 20 Jahren + Zeit der ausgesprochenen Strafe
  • Freiheitsstrafen zwischen 1 und 5 Jahren: Nach 15 Jahren + Zeit der ausgesprochenen Strafe
  • Freiheitsstrafen unter 1 Jahr: Nach 10 Jahren + Zeit der ausgesprochenen Strafe
  • Bedingte Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bussen über CHF 5'000.--: Nach 10 Jahren.

In einem Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheint eine Strafe nicht mehr, wenn zwei Drittel der oben erwähnten Fristen abgelaufen sind. Ein Urteil, das eine bedingte oder teilbedingte Strafe enthält, erscheint in einem Strafregisterauszug für Privatpersonen nicht mehr, wenn sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit bewährt hat.

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Wie kann ich einen Strafregisterauszug für mich bestellen?

Ein Strafregisterauszug für Privatpersonen kann entweder bei den meisten Poststellen oder via Internet beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.--.

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